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   BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96   

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BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96 (https://dejure.org/1997,11878)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1997 - 1 D 16.96 (https://dejure.org/1997,11878)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - 1 D 16.96 (https://dejure.org/1997,11878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der Unterdrückung von Briefen durch einen Postbeamten - Verletzung der Pflicht eines Beamten zur vollen Hingabe an seinen Beruf - Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen außergewöhnlichen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Versuch des Zugriffs - Fremde Gelder

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Dies ist dann anzunehmen, wenn das Verhalten des Beamten entsprechend seinem Handlungswillen wertungsmäßig einem Zugriff gleichsteht (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - <BVerwGE 103, 54 = BVerwG DokBer B 1994, 105 = IÖD 1994, 138 = DÖV 1994, 606 = NVwZ-RR 1994, 451 [BVerwG 07.12.1993 - 1 D 32/92]>), wie es hier angesichts des bereits erfolgten Beiseiteschaffens der Briefe in den privaten Gewahrsamsbereich der Fall ist.
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Wer sich als Beamter über diese Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Zwar könnte der Milderungsgrund eines Versagens in einer besonderen Versuchungssituation auch gegeben sein, wenn der Beamte bei gewohnter, alltäglicher Arbeit unter dem Einfluß eines sonstigen, von außen auf seine Willensbildung einwirkenden ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses in Versuchung geraten wäre, sich an dem am Schiebefenster im Vorraum der Zuschriftsstelle abgelegten Briefbündel zu vergreifen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 - Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93

    Gleichsetzung des disziplinaren Gewichts des Zugriffs auf dienstlich zugängliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Zwar könnte der Milderungsgrund eines Versagens in einer besonderen Versuchungssituation auch gegeben sein, wenn der Beamte bei gewohnter, alltäglicher Arbeit unter dem Einfluß eines sonstigen, von außen auf seine Willensbildung einwirkenden ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses in Versuchung geraten wäre, sich an dem am Schiebefenster im Vorraum der Zuschriftsstelle abgelegten Briefbündel zu vergreifen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 - Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -).
  • BVerwG, 20.09.1994 - 1 D 25.93

    Degradierung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
    Die Regelsätze der Sozialhilfe für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt, an denen sich der Senat für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage orientiert (z.B. Urteil vom 20. September 1994 - BVerwG 1 D 25.93 -), beliefen sich damals lediglich auf 1.538 DM.
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Seinen Verfehlungen liegt demgegenüber aber kein einmaliges, persönlichkeitsfremdes Augenblicksversagen zu Grunde (vgl. zu diesem für die Zugriffsdelikte entwickelten Milderungsgrund BVerwG, U.v. 26.02.1997 - 1 D 16.96 - juris; VGH BW U.v. 4.11.2008 - DL 16 S 616/08 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 12.07.2017 - 16a D 15.368

    Entfernung eines Polizeioberrates aus dem Dienst wegen wiederholter

    Insbesondere liegt kein einmaliges, persönlichkeitsfremdes Augenblicksversagen vor (vgl. zu diesem für die Zugriffsdelikte entwickelten Milderungsgrund etwa BVerwG, U.v. 26.02.1997 - 1 D 16.96 - juris; VGH BW U.v. 4.11.2008 - DL 16 S 616/08 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Berufungsurteil einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz widerspricht, den der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in den bezeichneten Urteilen vom 15. März 1994 (BVerwG 1 D 19.93), vom 26. Februar 1997 (BVerwG 1 D 16.96) und vom 19. Februar 2003 (BVerwG 1 D 14.02) zu derselben Rechtsnorm oder demselben Rechtsgrundsatz aufgestellt hat (vgl. zur Divergenz: Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt

    Insbesondere liegt kein einmaliges, persönlichkeitsfremdes Augenblicksversagen vor (vgl. zu diesem für die Zugriffsdelikte entwickelten Milderungsgrund etwa BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 - 1 D 16.96 -, juris; vgl. zur unbedachten Gelegenheitstat, die ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit voraussetzt, auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2001 - D 17 S 15/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes des Handelns in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.02.1997 - 1 D 16.96 -, juris und vom 04.06.1996 - 1 D 94.95 -, juris; Urteil des Senats vom 31.01.2008 - DL 16 S 32/06 - vgl. zur unbedachten Gelegenheitstat, die ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit voraussetzt, auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2001 - D 17 S 15/01 -) liegen ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

    Soweit der Beamte geltend macht, eine völlig persönlichkeitsfremde, atypische Verfehlung begangen zu haben, kommt ihm der speziell für sogenannte Zugriffsdelikte entwickelte, aber auch über diesen Bereich hinaus anwendbare Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 D 16.96 -) nicht zugute.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

    38 Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes des Handelns in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.02.1997 - 1 D 16.96 -, juris und vom 04.06.1996 - 1 D 94.95 -, juris; Urteil des Senats vom 31.01.2008 - DL 16 S 32/06 - vgl. zur unbedachten Gelegenheitstat, die ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit voraussetzt, auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2001 - D 17 S 15/01 -) liegen ebenfalls nicht vor.
  • VG Berlin, 02.03.2006 - 80 A 29.04

    Aberkennung der Lehrerpension beim Besitz von Kinderpornos

    Die Anwendung dieses Milderungsgrunds! setzt voraus, dass der Beamte einmal spontan ohne hinreichende Überlegung, quasi kurzschlussartig gehandelt hat, da nur dann davon ausgegangen werden kann, dass das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nicht völlig zerstört ist und wiederhergestellt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1997 - 1 D 16.96 -).
  • VG Wiesbaden, 12.08.2011 - 28 K 608/10

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikten

    Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes des Handelns in einer besonderer Versuchssituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 - 1 D 16.96 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 -, juris Rdnr.38) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97

    Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen

    Der Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. dazu z.B. Urteil vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 D 16.96 -) kommt dem Beamten schon deshalb nicht zugute, weil er nicht einmalig, sondern in zwei Fällen versagt hat.
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